• Stadtsauberkeit und Winterdienst
  • konferenz
  • Produktnummer: 04032

Einwegkunststofffonds

Unterstützung für kommunale Reinigungs- und Sensibilisierungsleistungen. Registrierung, Leistungsmeldungen und Abrechnung. Was müssen Kommunen beachten?
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Einwegkunststofffonds
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Die Konferenz richtet sich an Personen aus der Geschäftsführung, Werk- oder Amtsleitung sowie an Führungskräfte aus der Stadtsauberkeit oder kaufmännischen Verwaltung.

Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz ist 2023 in Kraft getreten. Die Konferenz gibt einen Überblick über den Inhalt des Einwegkunststofffondsgesetzes, der EWKF- Verordnung und den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Vortragenden erläutern die zentralen Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die Verwaltung durch das Umweltbundesamt und die Grundzüge der Finanzierung. Anspruchsberechtigte wie örE, Gemeinden als Reinigungspflichtige oder Zweckverbände erhalten erste Antworten zur Registrierung, zu den Leistungsmeldungen und zur Abrechnung. Die Konferenz legt einen Schwerpunkt auf die sich für die Kommunen ergebenden Ansprüche und gibt Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können.

Für die Online-Konferenz stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt

Nächster Termin

25.09.2024
09:00 - 13:00 Uhr
Online

Gebühr Online: 350 € zzgl. MwSt.
Gebühr Online reduziert: 290 € zzgl. MwSt.

Programm

9:00 Isabella Lemperle: Einwegkunststofffondsgesetz und Einwegkunststofffondsverordnung
Festlegung der Auszahlungskriterien und Abgabehöhe durch Rechtsverordnung. Verwaltung des Einwegkunststofffonds durch das UBA. Aktueller Stand der Register der Hersteller und aktueller Stand der Register der Anspruchsberechtigten. Ausblick.

9:45 Dr. Holger Thärichen: Der Einwegkunststofffonds aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
Überblick über das Einwegkunststofffondsgesetz. Unterstützung für kommunale Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungs-leistungen. Optionen der Mittelverwendung. Chancen des Beauftragungsmodells.

10:30 Pause

11:00 Katrin Jänicke: Ausgewählte Fragen zum Gesetz
Ausgewählte Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes. Wer ist zuständig? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Straßenreinigung und Grünflächenpflege – Unterschiede in den Bundesländern. Überlegungen zum Kommunalabgabenrecht, zu weiteren finanziellen Auswirkungen und zur kommunalen Zusammenarbeit.

11:30 Dr. Frank Wenzel: Ansprüche, Rechte und Pflichten des örE und anderer juristi-scher Personen öffentlichen Rechts
Anspruchsberechtigung. Leistungsbescheid. Rechtsschutz.

12:00 Rüdiger Reuter: Ausgestaltung und erste Erfahrungen zum Umgang mit dem Mittelauskehrmodell
Leistungsparameter/ Begrifflichkeiten. Prüfmechanismen / Nachweise. Praktische Anwendbarkeit.

12:30 Diskussion

Vortragende

Katrin Jänicke, Rechtsanwältin und Partnerin, Gaßner, Groth, Siederer und Coll. (Berlin)
Isabella Lemperle, Referentin Recht der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Bonn)
Rüdiger Reuter, Prokurist, INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH (Ahlen)
Dr. Holger Thärichen, Geschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e.V. Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS (Berlin)
Dr. Frank Wenzel, Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (Berlin)

Nächster Termin

25.09.2024
09:00 - 13:00 Uhr
Online

Gebühr Online: 350 € zzgl. MwSt.
Gebühr Online reduziert: 290 € zzgl. MwSt.

Starttermine und Details

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25.09.2024
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Online
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25.09.2024
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09:00 - 13:00
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