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Intensivseminar Abfallrecht

Kreislaufwirtschaftsgesetz. Untergesetzliches Regelwerk. Branchenwissen im Überblick.
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Intensivseminar Abfallrecht
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Das Seminar richtet sich an alle Personen eines Entsorgungsunternehmens mit Aufgaben in der Abfallwirtschaft. Geeignet ist dieser Grundkurs beispielsweise für Nachwuchsführungskräfte, für Einsteigerinnen und Einsteiger in die Branche, Vertriebsbeauftragte sowie Beschäftigte in der Abfallberatung, Sachbearbeitung oder Einsatzleitung.

Das Abfallrecht ist sehr komplex und birgt selbst für Fachjuristen häufig Überraschungen. Wer in der Abfallwirtschaft tätig ist, berührt in seinem Handeln täglich zahlreiche Rechtsvorschriften. Daraus erwachsen für die Person und auch für das Unternehmen durchaus beträchtliche Haftungsrisiken. Deshalb ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung zu sein.

Das Seminar bietet einen Überblick über das gesamte Abfallrecht und berücksichtigt dabei auch neueste Entwicklungen. Es erläutert die Rechtssystematik und vermittelt, wie das Zusammenspiel von europäischem Recht, der deutschen Gesetzgebung und dem untergesetzlichen Regelwerk die Abfallwirtschaft gestaltet. Das Auseinandersetzen mit dem Recht eröffnet dabei eine Diskussionsbasis für die Entwicklungsmöglichkeiten der Branche. Der Blick auf die unterschiedlichen Interessenlagen bei der Ausgestaltung des Rechts sorgt für  interessante Gespräche. In der Kursgebühr sind die Beck-Texte Abfallrecht enthalten.

Würden Sie gerne für diesen Lehrgang Bildungsurlaub beanspruchen? Grundsätzlich ist dies möglich, bedarf aber eines längeren Vorlaufs. Bitte signalisieren Sie uns frühzeitig Ihr Interesse an dem Lehrgang. Wir würden dann umgehend die Anerkennung des Lehrgangs für Bildungsurlaub beantragen.

Stimmen aus den letzten Intensivseminaren

Alexander Bauer (Entsorgungsbetriebe Lübeck): „Mein Kollege und ich waren rundum zufrieden mit dem Seminar. Es war mein zweites Seminar mit Herrn Dr. Thärichen als Referent und ich kann es nur jedem weiterempfehlen. Besonders hat uns gefallen, dass die zumeist schwierigen Gesetzestexte anhand von realen Fallbeispiele aus der Praxis veranschaulicht wurden.“

Andre Jansen (Landkreis Leer – Abfallwirtschaftsbetrieb): „Das Seminar war wirklich eines der besten Lehrgänge, die ich bisher besuchen durfte. Herr Dr. Thärichen hat uns allen einen großen Einblick in das Thema Abfallrecht vermittelt. Zudem hat er es geschafft, die teilweise trockenen Themen spannend vorzutragen. Auch hier ist einem wieder bewusst geworden, wie viele rechtliche Themen dem örE zugeordnet sind. Dieses Seminar hätte noch eine weitere Woche gehen können. Die Themen und auch die Diskussionsrunden sind nicht abgeflacht. Der Austausch untereinander war super wertvoll und wird den einen oder anderen noch zusammen bringen.“

Stefan Leonhardt (KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH): „Ich darf mich sehr herzlich für diese tolle Schulungsmaßnahme bedanken. Herrn Dr. Thärichen gelang es, durch seine Art und Weise, eine sehr unterhaltsame und lebhafte Schulungsatmosphäre zu schaffen. Sehr hilfreich war auch der Austausch mit anderen Teilnehmern sowohl während der Schulung selbst, als auch im Nachgang an den gemeinsamen Abenden. Ich nehme sehr viel mit aus dieser Veranstaltung und kann diese wärmstens weiterempfehlen.“

Christian Störmer (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis): „Die letzten Jahre war ich in kommunalen Bauverwaltungen tätig und habe nun an die Seite eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gewechselt. Daher hat mich das Seminars inhaltlich sehr angesprochen, weil es die fundamentalen Grundkenntnisse des Abfallrechts aufgreift. Herr Dr. Thärichen hat eindrucksvoll, profund und souverän in seiner Moderation durch das Abfallrecht geführt und anschaulich die Handhabung der Gesetzeslage erklärt. Das Seminar fand in einem überschaubaren Teilnehmerkreis statt. Treffliche Akzente der Moderation stehen einer anregenden Diskussion offen gegenüber. Der zufällige Teilnehmerkreis mit ihren eigenen individuellen Anforderungen als auch die Erkenntnisse zu den Strukturen anderer öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern runden das Seminar zusätzlich ab. Das „Intensivseminar Abfallrecht“ kann ich bestens empfehlen.“

Aljosha Weskamp (EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR): „Ich habe selten eine solch hervorragende Weiterbildung besucht. Herr Dr. Thärichen hat sich sehr viel Zeit für unterschiedlichste Fragen und Diskussionen genommen. Insgesamt eine sehr gute Veranstaltung! Trotz einer Woche ist die Zeit regelrecht verflogen.“

Vivien Wisniewski (AHE GmbH, Wetter): „Für mich als Quereinsteiger in die Abfallbranche war dieses Seminar sehr gut bei Herrn Dr. Thärichen. Gerade deshalb, weil das Kommunale besprochen wird, was für meine Position sehr wichtig ist und Praxisbeispiele besprochen werden. Ich habe viel mitnehmen können und fand die Zeit in Warnemünde sehr interessant, konnte viel mitnehmen und kann es nur weiterempfehlen.“

Programm

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Der Abfallbegriff des KrWG. Abfallerzeuger und Abfallbesitzer.
  • Abfälle und Wertstoffe.
  • Ende der Abfalleigenschaft.
  • Die 5-stufige Abfallhierarchie und ihre Auswirkungen.
  • Die Abgrenzung zwischen Abfallbeseitigung und Abfallverwertung nach deutschem und europäischem Abfallrecht.
  • Bedeutung der „R1-Formel“ und LAGA-Merkblatt 38.

Kommunale und private Entsorgungsverantwortung

  • Die Überlassungspflichten.
  • Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen.
  • Anzeigeverfahren und Prüfung entgegenstehender öffentlicher Interessen.
  • Aktuelle Rechtsprechung.

Gewerbeabfallverordnung

  • Trennpflichten und Pflichtrestmülltonne.
  • Die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung und ihre Auswirkungen.

Produktverantwortung

  • Die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
  • Das neue Verpackungsgesetz und die Rechtsstellung der örE.
  • Abstimmungsvereinbarung und Rahmenvorgaben.
  • Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung und angemessenes Entgelt.

Grundzüge des Abfallgebührenrechts

  • Gebührenmaßstäbe.
  • Mindestvolumen.
  • Gebührenschuldner.

Der strafbare Umgang mit Abfällen

  • Reichweite der abfallrechtlichen Haftung. Umfang von Verkehrssicherungspflichten.
  • Grundsätze der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Neuerungen durch das KrWG.

Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe

  • Die Novelle der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die neue Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung.
  • Neuregelung der behördlichen Überwachungs- und Durchgriffsrechte.

Vortragende

Dr. Holger Thärichen
Dr. Holger Thärichen war von 2007 bis 2012 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Abfallrecht/Abfallwirtschaft in der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und den juristischen Staatsprüfungen folgte 2003 die Promotion zum Doktor des Rechts zum Thema „Öffentliche Interessen im Abfallrecht“. Es folgten Tätigkeiten als wissenschaftlicher Angestellter im Umweltbundesamt (Berlin) und als Rechtsanwalt in einer umweltrechtlich spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei. Von 2001 bis 2006 war er als Jurist mit Schwerpunkt Umweltrecht im Stabsbereich Grundsatzfragen/Recht und im Vorstandsbüro der Berliner Stadtreinigungsbetriebe tätig. Ab 2006 war Dr. Holger Thärichen zudem Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Seit Februar 2012 obliegt ihm die Geschäftsführung der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (Berlin).

Starttermine und Details

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