• Betriebswirtschaft
  • seminar
  • Produktnummer: 02161

Betrieb gewerblicher Art (BgA) und umsatzsteuerliches Unternehmen

Steuerliche Besonderheiten in der Kommunalwirtschaft. Ertragsteuern, Umsatzsteuern, Bilanzierung. Kommunale Zusammenarbeit. Besonderheiten Vorsteuerabzug.
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Betrieb gewerblicher Art (BgA) und umsatzsteuerliches Unternehmen
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Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den kaufmännischen Bereichen von kommunalen Betrieben.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) unbeschränkt ertragssteuerpflichtig. Die umsatzsteuerliche Sphäre weicht ab 2025 hiervon ab (§ 2b UStG). Ob die Tätigkeit ertragsteuerlich oder umsatzsteuerlich relevant ist, bestimmt sich ausschließlich nach steuerlichen Kriterien. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger üben mit der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen zwar eine hoheitliche Tätigkeit aus. Darüber hinaus sind sie regelmäßig wirtschaftlich bei Tätigkeiten z.B. im Rahmen der Verpackungsverordnung, Abfallberatung oder im Containerdienst tätig. Dieses stellt die Praxis vor erhebliche Probleme. So ist es z.B. oftmals unklar, was steuerlich relevant ist, wie die Gewinnermittlung erfolgen kann, wie die Wirtschaftsgüter zuzuordnen sind und wie die korrekte Vorsteuererfassung in der Praxis erfolgen kann.

In diesem praxisorientierten Workshop geht der Dozent neben den Grundlagen insbesondere auf die wesentlichen Praxisprobleme und Risikoquellen ein. In diesem Workshop ist dabei auch ausführlich Raum für konkrete Fragen und Praxisprobleme aus dem Teilnehmerkreis eingeplant.

Nächster Termin

08.10.2024
09:00 - 17:00 Uhr
Online

Gebühr Online: 390 € zzgl. MwSt.

Programm

Ertragsteuern

  • Unabhängigkeit des BgA von organisatorischen Strukturen. 
  • Kriterien der Annahme eines
  • Betriebs gewerblicher Art. 
  • Tätigkeitsbezogenheit: ein Eigenbetrieb - unzählige BgA. 
  • Abgrenzung zum Hoheitsbetrieb und zur Vermögensverwaltung.

Praxisprobleme bei BgA in der Entsorgungswirtschaft

  • Umfang des Betriebsvermögens. 
  • Zuordnung von gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern. 
  • BgA-Einkunftsermittlung bei überwiegend hoheitlicher Nutzung der Wirtschaftsgüter. 
  • Zuordnung der Personalkosten zu den verschiedenen Bereichen. 
  • Erfassung in separaten Kostenstellen. 
  • Praxisvorgehen zur Erzielung eines korrekten Vorsteuerabzuges.

Abgrenzungsprobleme Hoheitsbereich/BgA

  • Erfahrungen aus der Betriebsprüfung in der Branche.

Umsatzsteuer

  • § 2b UStG. 
  • Neue Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger und nicht steuerbarer Tätigkeit. 
  • Folgen für die interkommunale Zusammenarbeit. 
  • Handlungsempfehlungen für die Praxis. 
  • Kostenteilungsgemeinschaft als Alternative. 
  • Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.

Vortragende

Heinz-Gerd Hunfeld
Heinz-Gerd Hunfeld ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er leitet als Partner den Fachbereich Öffentliche Unternehmen bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg. Schwerpunkt ist die steuerliche Gestaltungsberatung unter Berücksichtigung der wesentlichen wirtschaftsrechtlichen Themengebiete wie Vergaberecht, Beihilferecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht. Zu den Mandanten gehören vor allem kommunale Holdinggesellschaften mit den unterschiedlichsten Sparten. Heinz-Gerd Hunfeld ist zudem als Referent und als Autor (u.a. Praxishandbuch Kämmerei) tätig.

Nächster Termin

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09:00 - 17:00 Uhr
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Gebühr Online: 390 € zzgl. MwSt.

Starttermine und Details

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